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Man möchte bauen, hat schon Vorstellungen wie das Bauwerk aussehen soll und welche Funktionen es zu erfüllen hat. Der Planer ist auch schon mit involviert. Damit scheint zunächst alles Notwendige auf den Weg gebracht, oder ? Nicht ganz. Bevor man in konstruktive und ästhetische Details geht, muss grundsätzlich über die Zulässigkeit des Bauwerkes nachgedacht werden. Im Mittelpunkt der bauplanungsrechtlichen Prüfung eines Antrages steht die Beantwortung der Frage: „Ist das beantragte Vorhaben am geplanten Standort grundsätzlich zulässig?"

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Quelle: http://www63.demo.simpilio.de/beitrag/Objektplanung_-_Was_bedeutet_das_baurechtlich_%3F
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